Ambulant Betreutes Wohnen

Unser Angebot:


Unser qualifiziertes Team engagiert sich für Hilfesuchende in den Städten … 

- Oberhausen
- Duisburg
- Kreis Wesel, Schwerpunkt Dinslaken und Voerde

 

Wir bieten ambulant betreutes Wohnen an für Menschen mit …

- psychischen Erkrankungen
- Suchterkrankungen
- körperlichen Beeinträchtigungen
- geistigen Behinderungen
 

Schwerpunktmäßig beinhaltet unsere Arbeit die Begleitung von Menschen mit …

- Traumafolgestörungen (z.B. dissoziative Beeinträchtigungen oder Borderline-Persönlichkeitsstörung)

- Autismus-Spektrum-Störung

- affektive Störungen

- Psychosen

 

 

Unsere konkrete Alltagsnahe Unterstützung kann folgendermaßen aussehen

Hilfe im Haushalt

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Haushaltsführung

Einkauf

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Einkäufe zu schaffen

Arztbesuche

Wir begleiten Sie bei Ihrem Besuch zum Arzt

Formalitäten

Wir helfen Ihnen bei Formalitäten
 

Wir bieten praktische Hilfe in folgenden Alltagssituationen an:

  • bei der Haushaltsführung
  • bei den Einkäufen
  • bei der Tagesstrukturierung und der Wochenplanung
  • bei Fragestellungen rund um Arbeit und Beschäftigung
  • bei Fragen der Gesundheit
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu Ärzten und/oder zu Kliniken
  • im Umgang mit Behörden/Umgang mit den persönlichen Papieren
  • bei Überlegungen zur Gestaltung von sinnvoller Freizeit
  • bei der Motivation zum Aufbau und Halten sozialer Kontakte
  • in Krisensituationen

Kosten

Falls Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben, kommt in den meisten Fällen der Landschaftsverband Rheinland als Kostenträger für die Leistungen des ambulant betreuten Wohnens in Frage. 

Er übernimmt als überörtlicher Sozialhilfeträger die Kosten 

bei geringem Einkommen 
ALG II 
und/oder Grundsicherung 

Die persönlichen finanziellen Verhältnisse muss der Antragsteller gegenüber dem Landschaftsverband offen darlegen. Der Landschaftsverband prüft in einem weiteren Schritt die wirtschaftlichen Verhältnisse. 

Sollte das Vermögen oder Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, so kann eine Kostenbeteiligung durch den Antragssteller notwendig werden. 

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung (Bedarfsermittlung) und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Weitergehende Informationen erhalten Sie in einem unverbindlichen und individuellen Beratungsgespräch.

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